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Dienstl Elektrotechnik, Hainbergstraße 68, 90522 Oberasbach, Mobil: 0151 - 12 34 65 92, Tel: 0911 - 68 56 68, Fax: 0911 - 52 83 676
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inhaber: Frank Kirste e.k.

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Laut der Landesbauordnung (LBO) gelten folgende Grundsätze: “In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder besitzen.” Auszug aus der Landesbauordnung: ...Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst”... Kostenumlage für Installation und Wartung auf den Mieter - Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB- Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete ( maximal 11% der Investitionskosten jährlich) - Die Wartungskosten auf die Nebenkosten (Betriebskosten), jährliche Abrechnung. Jährliche Sichtkontrolle